Die Teilnahme an meinen Yogakursen kann von Ihrer Krankenkasse als Präventionskurs auf Grundlage des § 20 SGB V im Bereich Stressbewältigung und Entspannung gefördert werden. Zur Klärung einer möglichen Kostenbeteiligung wenden Sie sich bitte vor Kursbeginn an Ihre Krankenkasse. Ich stelle Ihnen auf Wunsch bei einer Teilnahmequote von mindestens 8 (von 10) Terminen eine offizielle Teilnahmebescheinigung* aus, die Sie nach Beendigung des Kurses bei Ihrer Kasse einreichen können.
*Formular von der Zentralen Prüfstelle Prävention